Ich sorge dafür, dass Sie sorgenfrei in Rente gehen

Reicht Ihre Rente, um Ihren Lebensstandard im Alter zu halten? Abzusehen ist, dass eine Mehrheit der zukünftigen Rentner ohne eine zusätzliche Altersvorsorge den gewohnten Lebensstil nicht fortführen kann. Man spricht von einer sogenannten Rentenlücke. Diese zu berechnen und Ihnen Lösungswege zu empfehlen ist meine Aufgabe.

Für die Altersvorsorge gibt es in Deutschland viele Wege. Neben der gesetzliche Rente für Arbeitnehmer, die eine Pflichtversicherung ist, gibt es noch weitere Möglichkeiten zur Rentenabsicherung. Nicht jedes Unternehmen bietet eine Betriebsrente, jedoch hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, die mit Steuererleichterungen, Sozialversicherungsvorteilen und Garantien verbunden ist. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), welches zum 1. Januar 2018 in Kraft trat, fördert die verschiedenen Wege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zukünftig. Auch die Riester- oder Rürup-Rente sind mit staatlichen Förderungen verbunden. Zudem gibt es noch andere Wege der privaten Rentenabsicherung – angefangen von der klassische Lebensversicherung über Aktienfonds bis hin zu Immobilien. Dabei den Durchblick zu behalten, ist nicht so einfach.

Man unterscheidet drei Säulen der Altersvorsorge:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • geförderte Altersvorsorge
  • private Lebens- und Rentenversicherungen

Ich unterstütze Sie dabei einen Überblick zu bekommen und die für Sie passende Rentenvorsorge aufzubauen. Bereiten Sie sich sorgenfrei auf die Rente vor, damit Sie sich später nicht einschränken müssen. Ich finde für Sie den optimalen Weg!

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Fragen zur Altersvorsorge einfach erklärt

Ab wann sollte ich beginnen, für das Alter vorzusorgen?

Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser bzw. desto einfacher wird die Altersvorsorge langfristig. Die wenigsten werden ihren Lebensstandard nur durch die gesetzliche Rente erhalten können, daher ist es wichtig, zusätzlich privat vorzusorgen. Selbst mit kleinen monatlichen Beträgen zu Beginn können wichtige Weichen für die Zukunft gestellt werden.

Ab wann kann ich die staatliche Rente beziehen?

Alle nach 1964 Geborenen können ab dem 67. Lebensjahr ohne Abschläge die Regelaltersrente beziehen. Voraussetzung dafür ist, dass zuvor mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt wurden.

Habe ich ein Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge?

Ja, im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses können Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung einfordern. Dies bedeutet, dass Sie Teile des künftigen Gehalts oder Sonderzahlungen in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung umwandeln können.

Kann ich zur Rente noch etwas dazu verdienen?

Wer das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht hat (ab Jahrgang 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren) und eine volle gesetzliche Rente bezieht, darf nebenbei so viel hinzuverdienen, wie er möchte. Wer jedoch mehr als 450 Euro im Monat hinzuverdient, ist sozialversicherungspflichtig und muss die zusätzlichen Einnahmen versteuern. Anders verhält es sich bei Frührentnern: Hier gilt, wer bestimmte Freibeträge überschreitet, dem wird die Frührente gekürzt. Haben Sie Fragen? Dann sollten wir sprechen.